Die Kettenschenkung ist ein beliebtes Instrument, um bei Schenkungen die Steuerlast zu minimieren. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie dieses Konzept funktioniert, welche steuerlichen Vorteile es bietet und worauf Sie achten sollten. Ein konkretes Fallbeispiel verdeutlicht die Unterschiede zur normalen Schenkung.
1. Allgemeines zur Schenkungsteuer
Die Schenkungsteuer richtet sich nach dem Wert des geschenkten Vermögens und der Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem. Wichtige Faktoren dabei sind beispielsweise:
- Freibeträge:
- Ehepartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 €
- Geschwister 20.000 €
- Schwiegerkinder: 20.000 €
- Steuerklassen und Steuersätze:
- Steuerklasse I (z. B. Kinder): 7 % bis 30 %
- Steuerklasse II (z. B. Schwiegerkinder): 15 % bis 43 %
- Steuerklasse III (z. B. nicht verwandte Personen): 30 % bis 50 %
2. Konzept der Kettenschenkung
Bei der Kettenschenkung wird eine Schenkung in mehrere Schritte aufgeteilt, um die Freibeträge mehrerer Personen optimal auszunutzen.
Voraussetzungen:
- Die Schenkungen müssen getrennt voneinander und tatsächlich vollzogen werden.
- Es darf keine Verpflichtung zur Weitergabe der Schenkung im Übertragungsvertrag vereinbart sein. Der Zwischenbeschenkte muss also frei über das Geschenk verfügen können.
Vorteile der Kettenschenkung:
- Mehrfache Nutzung von Freibeträgen
- Geringere Steuerbelastung
3. Fallbeispiel
Sachverhalt („normale“ Schenkung)
Eine Mutter schenkt ihrer Tochter und ihrem Schwiegersohn eine Immobilie im Wert von 400.000 €. Die Schenkung erfolgt zu gleichen Teilen (jeweils 50 %).

Steuerliche Folgen für die Tochter:
Die Tochter kann einen Freibetrag in Höhe von 400.000 € in Anspruch nehmen. Da der Wert des geschenkten Grundstücksanteils mit 200.000 € (50 % von 400.000 €) den Freibetrag nicht übersteigt, fällt keine Schenkungsteuer an.
Steuerliche Folgen für den Schwiegersohn:
Der Freibetrag für Schwiegerkinder beträgt lediglich 20.000 €. Somit sind 200.000 € abzüglich 20.000 €, also 180.000 €, zu versteuern. Der Steuersatz beträgt 20 %. Die Schenkungsteuer berechnet sich wie folgt:
180.000 € x 20 % = 36.000 €
Gesamtsteuerbelastung:
Die Steuerlast beträgt in diesem Fall 36.000 €.
Abwandlung des Sachverhalts (Kettenschenkung)
Im ersten Schritt schenkt die Mutter die Immobilie im Wert von 400.000 € allein ihrer Tochter. Im zweiten Schritt schenkt die Tochter ihrem Ehemann einen Anteil an der Immobilie in Höhe von 50 %.

Steuerliche Folgen für die Tochter:
Die Tochter kann ihren Freibetrag in Höhe von 400.000 € nutzen. Da der Wert des geschenkten Grundstücksanteils 400.000 € beträgt, fällt keine Schenkungsteuer an.
Steuerliche Folgen für den Schwiegersohn:
Der Schwiegersohn erhält die Schenkung von seiner Ehefrau, wodurch ein Freibetrag von 500.000 € in Anspruch genommen werden kann. Da der Wert des übertragenen Anteils 200.000 € beträgt und den Freibetrag nicht übersteigt, fällt keine Schenkungsteuer an.
Gesamtsteuerbelastung:
Im Fall der Kettenschenkung beträgt die Steuerlast 0 €. Die Steuerersparnis liegt im Vergleich zum vorherigen Sachverhalt bei 36.000 €.
4. Fazit und Handlungsempfehlungen
Die Kettenschenkung ist eine effektive Möglichkeit, die Steuerlast bei größeren Vermögensübertragungen zu reduzieren. Wichtig ist, die rechtlichen und steuerlichen Vorgaben genau einzuhalten, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie sich individuell beraten, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden und die Übertragung steueroptimal gestaltet ist. Gerne stehen wir Ihnen bei der Planung Ihrer Vermögensübertragungen zur Seite.