Die steuerrechtlichen Anforderungen an den Spezialbereich der Land- und Forstwirtschaft decken wir mit fachspezifischer Expertise ab.

  • Gewinnermittlung nach § 13a EStG
  • Steuerlicher Jahresabschluss
  • BMEL Jahresabschluss (betriebswirtschaftlicher Jahresabschluss)
  • zeitnahe Vorbereitung und Verbuchung der lfd. Belegsammlung
  • Anlagen- und Naturalbuchhaltung
  • Investitionsberatung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Steuerliche Beratung bzgl. Unternehmensnachfolge u. Betriebsübertragung
  • Umsatzsteuerliche Beratung bezüglich des Wechsels von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen (Pauschalierung) zur Regelbesteuerung und umgekehrt
  • Nährstoffvergleich nach § 5 Düngeverordnung
  • Steuerlastverteilung durch dauernde Lasten
  • Steuerliche Beratung und optimale Gestaltung von Betriebsaufgaben land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
  • Steuerliche Beratung im Bereich der erneuerbaren Energie, insbesondere PV-, Biogas- und Windkraftanlagen