Die steuerrechtlichen Anforderungen an den Spezialbereich der Land- und Forstwirtschaft decken wir mit fachspezifischer Expertise ab.
- Gewinnermittlung nach § 13a EStG
- Steuerlicher Jahresabschluss
- BMEL Jahresabschluss (betriebswirtschaftlicher Jahresabschluss)
- zeitnahe Vorbereitung und Verbuchung der lfd. Belegsammlung
- Anlagen- und Naturalbuchhaltung
- Investitionsberatung
- Betriebswirtschaftliche Beratung
- Steuerliche Beratung bzgl. Unternehmensnachfolge u. Betriebsübertragung
- Umsatzsteuerliche Beratung bezüglich des Wechsels von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen (Pauschalierung) zur Regelbesteuerung und umgekehrt
- Nährstoffvergleich nach § 5 Düngeverordnung
- Steuerlastverteilung durch dauernde Lasten
- Steuerliche Beratung und optimale Gestaltung von Betriebsaufgaben land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
- Steuerliche Beratung im Bereich der erneuerbaren Energie, insbesondere PV-, Biogas- und Windkraftanlagen