| Das Bundeszentralamt für Steuern
hat unter www.bzst.de am 2.5.2022 ein
Merkblatt in deutscher und ukrainischer Sprache veröffentlicht. Darin enthalten sind Hinweise zum Verfahren bei
der Vergabe der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) für Geflüchtete
aus der Ukraine. |