Wir beraten Sie in allen steuerrechtlichen Fragen. Unser erfahrenes Team von 25 Mitarbeitern und speziell ausgebildeten Experten unterstützt Sie gerne. 

Hierbei ist uns eine vorausschauende, aktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit besonders wichtig.

Neben der laufenden sowie projektbezogenen steuerlichen Beratung für Unternehmen, Arbeitnehmer und Privatpersonen bieten wir eine besondere fachspezifische Expertise im steuerlichen Spezialgebiet der Land- und Forstwirtschaft an. 

Überzeugen Sie sich gern von uns in einem persönlichen Gespräch.

Ich freue mich bekannt geben zu können, dass Herr Steuerberater Daniel Stephani, der seit 2017 in meiner Kanzlei beschäftigt ist, nunmehr zum 1. Januar 2023 als Partner und Mitgesellschafter der Kanzlei beitreten wird.

| Wurde für die Anschaffung einer Mietimmobilie ein Gesamtkaufpreis gezahlt, muss dieser aufgeteilt werden. Denn die Anschaffungskosten für den Grund und Boden sind nicht abschreibungsfähig, die Kosten für den Gebäudeanteil allerdings schon. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass für die Aufteilung grundsätzlich die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV vom 14.7.2021, BGBl I7 2021, S. 2805) herangezogen werden kann. |

| Die Rechtsprechung hat sich in den vergangenen Jahren oft mit der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken und der Wahl eines geeigneten Aufteilungsmaßstabs nach § 15 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz beschäftigt. Nun hat sich auch das Bundesfinanzministerium positioniert und die Rechtsprechung umgesetzt. |